Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht bestimmt die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, speziell den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn nötig, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht bestimmt die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber oder die Arbeitgeberverbände und zum anderen Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Gegebenheiten des Tarifrechts, des Streik- und Aussperrungsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist extrem unübersichtlich aufgebaut, weil es trotz häufiger Anstrengungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ebendarum müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen herumschlagen. 

All diese Quellen des Rechts finden sich in der Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene langt. 

Gleichfalls müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht miteinbeziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Dresden übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es unvermeidlich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen? Immer dann, wenn es um Bedeutendes geht, zum Beispiel die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder durchaus nur den guten Ruf. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hinsichtlich der Rechtslage durchweg auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist erheblich, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Dresdner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0351-32107015 


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