Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Der Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Arbeitgeber sind üblicherweise Selbstständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die zweite Arbeitsvertragspartei ist der Arbeitnehmer, weil ohne, Arbeitnehmer gäbe es ebenso keine Arbeitgeber. Jedoch handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, die ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Jedes Mal, wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, die Arbeitszeit und den Erbringungsort der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Zunächst bestehen für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Auf jeden Fall sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen. 

Abgesehen von den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie eventuell das Arbeitsvertragsende hinein, weiterhin kommen Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Schilderung der Arbeitsleistung untergliedert sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Analog sollten Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, erwähnt werden. 

Zur Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie es sich aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Niemals sollten die Angaben zu Zulagen, Aufwendungsersatz, Gratifikationen sowie vermögenswirksamen Leistungen fehlen. 

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