Arbeitszeugnis
1. Das Arbeitszeugnis
2. Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Das Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung von Mitarbeitern
Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die der Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu erstellen hat, dabei unterscheidet man zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält allein die berufliche Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, doch spielt das einfache Arbeitszeugnis, wegen des geringen Informationsgehaltes, im Berufsleben kaum noch eine Rolle.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist besonders relevant für Stellenbewerber, da Personalabteilungen oft eine vollständige Dokumentation des beruflichen Werdegangs verlangen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ermöglicht es Bewerbern, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen lückenlos und präzise zu dokumentieren. Dies macht selbstverständlich nur Sinn, wenn es sich um sehr gute Zeugnisse handelt, folglich ist es erforderlich, den Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis dem Arbeitgeber gegenüber durchzusetzen.
Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?
Um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten, empfiehlt es sich, kontinuierlich gute Leistungen zu erbringen und sich gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten korrekt zu verhalten. Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber mit der Arbeit zufrieden sind, kann es sinnvoll sein, nach einer angemessenen Zeit ein Zwischenzeugnis zu beantragen.
Das Zwischenzeugnis unterscheidet sich vom qualifizierten Arbeitszeugnis nur dadurch, dass es während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird und dem Mitarbeiter Feedback gibt.
Wenn der Mitarbeiter mit dem Zwischenzeugnis zufrieden ist, kann er davon ausgehen, dass auch das Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ähnlich ausfallen wird. Wenn er jedoch mit dem Zwischenzeugnis unzufrieden ist, kann er gezielt daran arbeiten, seine Leistungen zu steigern.
Eine gute Möglichkeit, ein exzellentes Arbeitszeugnis zu erhalten, ist ein vom Arbeitgeber initiierte Aufhebungsvertrag. Dadurch erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Ansprüche in Bezug auf das Arbeitszeugnis geltend zu machen, da Arbeitgeber in solchen Situationen oft bereit sind, nicht-materielle Wünsche zu erfüllen.
Hilfe durch den Fachanwalt
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