Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Eine Vergütung der Leistungen eines Anwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Arbeitsrecht bildet der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens der Streitwert die Berechnungsgrundlage. Wenn ein Klient des Anwalts beispielsweise 8.000 Euro einklagen möchte, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8.000 Euro. Je nachdem, welche Aufgaben beauftragt wurden, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Problematischer ist die Berechnung des Werts, wenn es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat. Daher sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Wenn es beispielsweise um die Berechtigung einer Abmahnung oder die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt. Bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung sind es dagegen drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 12.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3 x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent, also 432,90 Euro. Dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2 x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Einschließlich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.
Dieser Gesamtbetrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde. Wenn es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil kommt, muss eine Einigungsgebühr von 1,0 x 666,00 Euro hinzugerechnet werden. In diesem Fall ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.282,54 Euro. Bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten. In diesem Beispiel wären es 4.380,15 Euro, bei einer Einigung wären es 5.375,23 Euro.
Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr. Da mit der Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisiko steigen, erhöhen sich die Gebühren degressiv und nicht linear.
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