Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Vergütung der Leistungen eines Anwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte ein Klient des Anwalts in einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8000 Euro. Je nachdem was für Aufgaben beauftragt wurden, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Problematischer ist die Berechnung des Wertes, wenn es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Vorausgesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt hier darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 12.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Einschließlich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Dieser Gesamtbetrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro hinzugerechnet werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2282,54 Euro. Jedoch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, allerdings degressiv und nicht linear.

Tatsächlich kann ein Gerichtsverfahren tatsächlich teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Dresden werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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