Der Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Aufhebungsverträge sind eine Art zur Beendigung eines Vertrags und können von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, allerdings ist generell die Schriftform vorgeschrieben. Der großzügige Gestaltungsspielraum wird durch die Parteien relativ oft dafür beansprucht, Abfindungen oder Wettbewerbsverbote zu verfügen. Der Aufhebungsvertrag stellt für den Arbeitgeber eine kostengünstigere und schneller Variante der Beendigung dar, da er in der Regel keine Kündigungsfrist einhalten muss.
Um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen, empfehlen sich dafür, je nach den Umständen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Erste Bedingung ist somit, dass sowohl seitens des Arbeitgebers als auch seitens des Arbeitnehmers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. Da ein Aufhebungsvertrag gerade für den Arbeitnehmer mit erkennbaren Nachteilen verknüpft ist, sollte er diesen nicht leichtfertig unterschreiben.
Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien
Das Plus liegt deutlich auf der Arbeitgeberseite: Eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden und die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich.
Für Arbeitnehmer sind die Vorteile deutlich geringer: Er kann mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, die Kündigungsfrist abkürzen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln und eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen.
Die möglichen Probleme halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Die Abfindungszahlung in beträchtlicher ist bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin unvermeidlich, dazu kommt gelegentlich noch eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.
Die Verluste für den Arbeitnehmer sind unter Umständen enorm: Eventuell ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld, unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist oder entfällt der bestehende Kündigungsschutz.
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