Anwälte für Arbeitsrecht in Dresden
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Wenn es um juristische Angelegenheiten geht, sind Anwälte oft unverzichtbar. Je nach Art der Angelegenheit kann es sich um einen Patentanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, einen Staatsanwalt für staatliche Belange oder einen Rechtsanwalt für die Beratung von natürlichen und juristischen Personen handeln. Es gibt auch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die juristischen Angelegenheiten von Verbänden und Unternehmen kümmern.
Ein Rechtsanwalt darf sich erst dann Fachanwalt nennen, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet erworben hat. Seit 2019 ist es in Deutschland auf 24 Rechtsgebieten möglich, eine Fachanwaltschaft zu erlangen. Die Kriterien für die Erlangung einer Fachanwaltschaft sind in der Fachanwaltsordnung festgelegt. Etwa 28% der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, wobei ein Fünftel von ihnen Fachanwälte für Arbeitsrecht sind.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.
Vorrang hat jedoch das Individualarbeitsrecht, da hier besonderes Wissen bezüglich der Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts, dem Schutz besonderer Personengruppen wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen erwartet wird.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erlangen, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm selbst bearbeitete Fälle nachweisen, von denen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuzuordnen sind.
Bevor jemand jedoch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen darf, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt ausbilden lassen, also zum Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt.
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