Anwälte für Arbeitsrecht in Dresden

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Falls juristische Angelegenheiten zu tätigen sind, kommen Anwälte ins Spiel. Mal ist das ein Patentanwalt, wenn es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von natürlichen und juristischen Personen. Weiter gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Belange von Verbänden und Unternehmen kümmern.

Erst wenn ein Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist es ihm erlaubt sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 auf 24 Rechtsgebieten erlaubt. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, wie aus einem normalen Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 von Hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Vorrang hat aber das Individualarbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen bezüglich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kriegen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihn selbst bearbeitete Fälle nachweisen, entsprechend müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Dresdner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0351-32107015


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