Die ordentliche Kündigung
Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?
Ordentliche Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen zum Beenden des Vertragsverhältnisses.In der Regel können unbefristete Arbeitsverhältnisse nur unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Das gilt sowohl für den kündigenden Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollen.
Kündigungsfristen werden mittels tarif- oder arbeitsvertraglicher Vereinbarungen festgelegt. Gibt es solche Vereinbarungen nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate beschäftigt ist. Es sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.
Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Bei einer personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Beschäftigten, nachdem dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann, obwohl er es möchte. Das kann zum Beispiel wegen eines medizinischen Sachverhalts oder einer Änderung des Status bedingt sein.
Wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb wegfällt und es für diesen dort keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, erfolgt eine betriebsbedingte Kündigung. In solchen Fällen möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar sehr gerne behalten, aber er kann es nicht.
Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt dann, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dies ist zweifellos der Fall, wenn ein Angestellter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.
Jede dieser Kündigungen erfordert eine möglichst exakte Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sobald sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht Dresden, wehrt. Denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich meistens durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.
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