Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – Was ist das?

Im Arbeitsrecht ist die Kündigung eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, um einen bestehenden Arbeitsvertrag aufzulösen. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt fundamental von deren Wirksamkeit ab, die aber an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, dem folgend müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es liegen einige Optionen vor die Kündigungsarten zum besseren Verständnis zu klassifizieren. Man kann zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, sowie zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung abgrenzen. Darüber hinaus lässt sich zwischen Änderungs-, Druck- und Verdachtskündigungen differenzieren.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Eine schwerwiegende Prämisse für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform. Fehlt diese, ist die Kündigung in jedem Fall ungültig. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel mündlich kündigt und in der Folge tatsächlich nicht zur Arbeit erscheint, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung herbeiführen.

Ebenso bedeutend sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schützt zahlreiche Mitarbeiter vor einer ordentlichen Kündigung, weil nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Dieser Kündigungsschutz gilt jedoch nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und nur für Mitarbeiter, die länger als sechs Monate beschäftigt sind.

Für bestimmte Personengruppen besteht darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz. So ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Mütter und Väter während der Elternzeit, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Schwangere dürfen in keinem Fall gekündigt werden.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Dresden einlegen können. Wenn Sie jedoch diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumen, ist die Kündigung wirksam.

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