
Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – was ist das?

Im Arbeitsrecht ist die Kündigung eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, um einen bestehenden Arbeitsvertrag aufzulösen. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt fundamental von deren Wirksamkeit ab, die aber an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, dem folgend müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es liegen einige Optionen vor die Kündigungsarten zum besseren Verständnis zu klassifizieren. Man kann zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, sowie zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung abgrenzen. Darüber hinaus lässt sich zwischen Änderungs-, Druck- und Verdachtskündigungen differenzieren.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Eine schwerwiegende Prämisse für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung in jedem Fall ungültig. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel mündlich kündigt und in der Folge tatsächlich nicht zur Arbeit erscheint, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung herbeiführen.
Gleicherweise bedeutsame Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schützt unzählige von Mitarbeitern vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Immerhin gilt dieser Kündigungsschutz ausschließlich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.
Für ausgewählte Personengruppen besteht noch darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. In keinem Fall gekündigt werden dürfen, Mütter und Väter während der Elternzeit, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Schwangere.
Wenn Sie die Kündigung gekriegt haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Dresden einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
Wir von der Dresdner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0351-32107015.
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