Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Die Abmahnung ist eine Maßnahme, um auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen und mit der Regel zu versehen, dieses fürderhin zu unterlassen. Die Abmahnung kann zum einen durch den Arbeitnehmer und zum anderen durch den Arbeitgeber erfolgen. In den meisten Fällen erfolgt die Abmahnung jedoch durch den Arbeitgeber, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Eine Abmahnung differenziert sich dabei signifikant von anderen Disziplinarmaßnahmen durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften. Im Unterschied zur Ermahnung, Belehrung und Co enthält eine Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese droht direkt an, dass der Abgemahnte von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgehen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Achtung, bitte aufpassen: Jede Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, ist rechtlich gesehen eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Es gibt unterschiedliche Optionen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Arbeitnehmer können prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, den Betriebsrat einschalten oder einfach nichts tun.

Eine unmittelbare Reaktion sollte der Abgemahnte sich hingegen verkneifen, denn es ist weder nützlich, unbesonnen zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Hingegen wird es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Bezichtigungen befasst.

Öfters wird geraten, gegen eine erteilte Abmahnung zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es ratsam ist, nichts zu tun. Eine belegbar zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem möglichen Prozess im Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.

Wie die aussichtsreichste Gegenmaßnahme auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den spezifischen Umständen ab. Erkennt der Betroffene eine Abmahnung als berechtigt an, muss er sein vertragswidriges Verhalten nur abstellen. Sind die Dinge komplexer, empfiehlt es sich, externe Hilfe einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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