Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt Kosten anfallen, erhalten Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es reicht ein Anruf unserer Nummer 0351-32107015. Dort sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt verbunden, diesem können Sie Ihr Anliegen erläutern und kriegen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Chancen.

Diese Bewertung und die damit verbundenen Aussichten ermöglichen Ihnen, selber einzuschätzen, inwiefern sich in dieser Sache eine intensivere rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Folglich können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben sich die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt. In unserer Dresdner Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Im Laufe dieses Beratungsgesprächs wird auch eruiert, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei sei erwähnt, das Gespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Dresden kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt überwiegend, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Dresden. Sowohl die anfallenden Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der letzten Endes maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 11.750,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 11.750,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Dresdner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  0351 32107015


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