Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorzugsweise gleich! Immer wenn Mitarbeiter gekündigt werden, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Allerdings gerade in dieser Zeit ist es wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und schon deshalb ist es wichtig unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Viele Gekündigte scheuen sich einen Anwalt zu fragen, da sie überhöhte Kosten befürchten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Nachdem Sie das Problem beschrieben haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Möglichkeiten selber zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich nicht vom Arbeitgeber beeinflussen zu lassen, denn es gibt weder Pflicht, noch Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Dagegen läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Beraten Sie sich nach einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wenn jemand diese versäumt, verspielt er juristische Möglichkeiten und riskiert darüber hinaus finanzielle Ansprüche.

Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das meint für den Arbeitnehmer, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Doch Achtung, es gibt noch deutlich kürzere Fristen, welche nach einer Kündigung zu laufen beginnen, so muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Auf Grund dessen empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.

Wir von der Dresdner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0351 32107015


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