Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das unablässige sowie systematische Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitraum bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Mit der Bezeichnung Mobbing fasst man verschiedene Handlungen zusammen, welche aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein verwickelter Vorgang, welcher allein in Deutschland circa 1,5 Millionen Arbeitnehmer auf der Arbeit betrifft.

Mobbing auf Arbeit ist zumeist durch unzulängliche Arbeitsorganisation bedingt, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter negativen Umständen Konflikte und Fehden begünstigt. Gelingt es der Leitung des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu korrigieren, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Gefüge mit zahlreichen möglichen Beteiligten, welches es zu erkennen gilt. So mancher Mitarbeiter schaut einfach nur weg, weil er sich sorgt ansonsten selbst zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zuschauen und hinzu kommen Mitläufer, die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen unterstützen.

Hat ein Mitarbeiter das Gefühl gemobbt zu werden, sollte er sich unverzüglich wehren, indem er zuerst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte einschaltet. Falls das nichts nutzt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Im Mobbing-Tagebuch soll der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen über einige Wochen systematisch erfassen, das heißt, exakt notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, Beschimpfungen, eigene Wertungen und Verallgemeinerungen gehören aber gewiss nicht hinein.

Gehen mit solchen Mobbinghandlungen Tätlichkeiten Beleidigungen, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ohne Ausnahme in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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